RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0291

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

L65002 Jagd Wild Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
JagdG Krnt 1978 §16 Abs3;

Rechtssatz

Nach herrschender Auffassung hat die Behörde der Erlassung eines Bescheides grundsätzlich die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zugrunde zu legen, es sei denn, daß das Gesetz etwas anderes vorschreibt oder daß darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens war.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190291.X01

Im RIS seit

28.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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