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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §9;Rechtssatz
Der Hinweis auf ein (vermeintliches) Vertrauenkönnen auf das Funktionieren eines Kontrollsystems vermag nicht die Darstellung der Funktionsweise des in generell-abstrakter Form existierenden Kontrollsystems zu ersetzen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190225.X04Im RIS seit
28.10.1991Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017