RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0225

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §9;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Hinweis auf ein (vermeintliches) Vertrauenkönnen auf das Funktionieren eines Kontrollsystems vermag nicht die Darstellung der Funktionsweise des in generell-abstrakter Form existierenden Kontrollsystems zu ersetzen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190225.X04

Im RIS seit

28.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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