RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0161

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;
AsylG 1968 §5 Abs3;

Rechtssatz

Ein schutzwürdiges Interesse des Asylwerbers am Aufenthalt im Bundesgebiet iSd § 5 Abs 1 AsylG wird vom Gesetzgeber nicht in allen Fällen angenommen, vielmehr ergibt sich aus § 5 Abs 3 AsylG, daß der Gesetzgeber in bestimmten Fällen das im allgemeinen mit dem Asylantrag, also einer bloßen Erklärung, verbundene Recht zum vorläufigen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht zuerkennt. Um Wertungswidersprüche zu vermeiden, kann aber derjenige, der von vornherein den Asylantrag nicht in der Absicht gestellt hat, als Flüchtling anerkannt zu werden, weil ihm ohnedies bewußt war, daß bei ihm die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, nicht bessergestellt werden als jener, bei dem die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling zwar gegeben sind, der aber in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung gefunden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190161.X03

Im RIS seit

28.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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