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L65000 Jagd WildNorm
Abschußrichtlinien Slbg 1985 §1;Rechtssatz
Beim Rehwild dürfen nach den Abschußrichtlinien Stücke (Böcke) der Klasse IIa nur freigegeben werden, wenn die Abschüsse in den Klassen III und IIb zur Wildstandsregulierung nicht ausreichen. Die im festgesetzten Abschußplan für die "Klammerung" (gemeinsamer Abschuß von Böcken der Klasse II ohne Aufgliederung nach den Klassen IIa und IIb) gegebene Begründung, daß dadurch die notwendige Wildstandsregulierung durch eine raschere und vollständige Erfüllung der vorgeschriebenen Abschußzahlen erleichtert wird, ist nicht geeignet, die Erfüllung der für eine solche Maßnahme erforderlichen Voraussetzungen erkennen zu lassen.
Schlagworte
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote AbschußplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190203.X04Im RIS seit
03.05.2001