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41/02 MelderechtNorm
AuslBG §3;Rechtssatz
Im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Verhaltens des Fremden, der unrichtige Angaben iSd § 3 Abs 2 Z 6 FrPolG gemacht hat, der außerdem wegen des Vergehens nach § 64 LMG 1975 vom Strafbezirksgericht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und der nicht rechtzeitig seiner Verpflichtung zur Abmeldung gem § 3 Abs 5 MeldeG 1972 nachgekommen ist, ist auch eine von ihm begangene Übertretung gem § 3 AuslBG zu berücksichtigen, auch wenn im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides eine Bestrafung noch nicht erfolgt war und das Verfahren schließlich mit einer Ermahnung geendet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190514.X02Im RIS seit
28.10.1991Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010