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19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z5;Rechtssatz
Die mögliche Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens eines Fremden, der zweimal nach § 7 VStG iVm § 15 Abs 1 GrKontrG verurteilt wurde und der in Österreich während seines sechzehnjährigen Aufenthaltes keine qualifizierte Arbeit verrichtet hat, fällt bei der Beurteilung der Frage, ob die nach § 3 Abs 2 Z 5 FrPolG vorzunehmende Verhängung des Aufenthaltsverbotes nach § 3 Abs 3 FrPolG idF 1987/575 zulässig ist, nicht ins Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190458.X03Im RIS seit
29.01.2002