RS Vwgh 1991/10/28 90/19/0458

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/07 Grenzüberwachung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z5;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
GrKontrG 1969 §15 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
VStG §7;

Rechtssatz

Die mögliche Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens eines Fremden, der zweimal nach § 7 VStG iVm § 15 Abs 1 GrKontrG verurteilt wurde und der in Österreich während seines sechzehnjährigen Aufenthaltes keine qualifizierte Arbeit verrichtet hat, fällt bei der Beurteilung der Frage, ob die nach § 3 Abs 2 Z 5 FrPolG vorzunehmende Verhängung des Aufenthaltsverbotes nach § 3 Abs 3 FrPolG idF 1987/575 zulässig ist, nicht ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190458.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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