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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/07/0046Rechtssatz
Wird eine Partei insgesamt teilweise qualitativ besser, teilweise qualitativ schlechter abgefunden, so liegt darin keine Verletzung subjektiver Rechte, im besonderen in Bezug auf das Gebot tunlichst gleicher Beschaffenheit der Abfindung vor (Hinweis E 11.6.1991, 87/07/0180).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070045.X05Im RIS seit
03.04.2001