RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0046

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

AVG §56;
WehrG 1990 §23 Abs2;
ZDG 1986 §2;

Rechtssatz

Ein rechtskräftiger Bescheid nach § 2 ZDG verliert nicht mit der nachträglichen Aufhebung des die Tauglichkeit aussprechenden Beschlusses der Stellungskommission seine Rechtswirksamkeit.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110046.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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