RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0048

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Annahme der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen ist nicht nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer relevanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betreffenden auf Grund gesicherter medizinischer Kenntnisse feststeht, sondern auch dann, wenn diesbezüglich noch kein durch Erfahrungen gesicherter medizinischer Wissensstand vorliegt

(Hinweis E 7.11.1989, 89/11/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110048.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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