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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §65 Abs2;Rechtssatz
Die Annahme der Notwendigkeit von Nachuntersuchungen ist nicht nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer relevanten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betreffenden auf Grund gesicherter medizinischer Kenntnisse feststeht, sondern auch dann, wenn diesbezüglich noch kein durch Erfahrungen gesicherter medizinischer Wissensstand vorliegt
(Hinweis E 7.11.1989, 89/11/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110048.X03Im RIS seit
12.06.2001