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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AgrBehG 1950 §5 Abs2 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/07/0046Rechtssatz
Die Teilnahme sachverständiger Mitglieder des LAS, die im Verfahren eine fachliche Äußerung abgegeben haben, an der Entscheidung des LAS begegnet keinen Bedenken (Hinweis E 4.12.1990, 89/07/0191). Die gegenteilige Annahme liefe auf eine nicht bestehende Verpflichtung bestimmter Senatsmitglieder zur Unterdrückung jenes vorläufigen sachkundigen Urteils, das diese sich im Ermittlungsverfahren fallbezogen gebildet haben (und auf dessen Erörterung nach § 10 Abs 2 AgrVG die Parteien vorbereitet werden können) oder auf ein dem Gesetz widersprechendes Verbot mittelbarer Beweisaufnahmen hinaus.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger KollegialorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070045.X01Im RIS seit
03.04.2001