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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/07/0046Rechtssatz
Im fortgesetzten Verfahren kann aufgrund der erfolgreichen Bekämpfung getroffener Entscheidungen im Zusammenlegungsverfahren bei der Zuteilung der Abfindung an die betreffende Partei auch in anderen Parteien bereits zugewiesene Abfindungen eingegriffen werden (Hinweis E 4.12.1990, 89/07/0191); gleiches gilt für damit zusammenhängende Regelungen, wozu etwa jene über den Viehtrieb und eine damit in Verbindung stehende Zaunerrichtungsverpflichtung und Zaunerhaltungsverpflichtung gehört (§ 23 Abs 2 lit a, § 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070045.X03Im RIS seit
03.04.2001