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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Hat die Behörde auf Grund der Diabeteserkrankung die Lenkerberechtigung gestützt auf § 65 Abs 2 KFG und § 69 Abs 1 lit b KFG befristet erteilt, so ist die Rüge des Beschwerdeführers, es sei nicht ersichtlich, unter welcher litera des § 34 Abs 1 KDV die Erkrankung von der Behörde eingeordnet wurde, verfehlt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110048.X02Im RIS seit
12.06.2001