RS Vwgh 1991/10/29 91/07/0093

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §44a lita;
WRG 1959 §137;
WRG 1959 §31 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0096

Rechtssatz

Durch die Heranziehung der Strafdrohung in § 137 WRG in Verbindung mit der durch das konkrete Verhalten verletzten Norm des § 31 Abs 1 WRG ist dem Erfordernis einer ausreichenden Spezifizierung des strafbaren Verhaltens Rechnung getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070093.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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