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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0096Rechtssatz
Durch die Heranziehung der Strafdrohung in § 137 WRG in Verbindung mit der durch das konkrete Verhalten verletzten Norm des § 31 Abs 1 WRG ist dem Erfordernis einer ausreichenden Spezifizierung des strafbaren Verhaltens Rechnung getragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070093.X02Im RIS seit
12.11.2001