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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen, daß das Gutachten, auf das sich die Befristung der Lenkerberechtigung stützt, nicht schlüssig ist. Die erforderliche Nachuntersuchung wurde mit einer Stoffwechselerkrankung mit Spätfolgen begründet, es fehlen jedoch die Bezeichnung der Organschäden und Spätfolgen und ihre Auswirkungen auf das verkehrsrelevante Verhalten.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110048.X04Im RIS seit
12.06.2001