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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/07/0046Rechtssatz
Einen Anspruch darauf, daß die Zäunungsverpflichtungen nicht als Reallasten begründet und verbüchert werden, besitzt eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens nicht; daher läßt sich in der diesbezüglichen Art der Festlegung auch keine Verletzung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070045.X04Im RIS seit
03.04.2001