RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0132

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4

Stammrechtssatz

Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090132.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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