RS Vwgh 1991/10/30 90/09/0192

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58
BDG 1979 §109
BDG 1979 §110
BDG 1979 §123 Abs1
BDG 1979 §123 Abs2
B-VG Art126b Abs5

Rechtssatz

Stellungnahmen des überprüften Rechtsträgers (Ressorts) zu einem Prüfungsbericht des Rechnungshofes, die zur Aufklärung möglicher Mißverständnisse oder zu Rechtfertigung möglicher Mißstände vorgebracht werden, können für die disziplinäre Beurteilung des Verhaltens eines kritisierten Beamten von Bedeutung sein und sind deshalb von den Disziplinarbehörden in ihre Überlegungen einzubeziehen. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, in welcher Phase sich das Disziplinarverfahren befindet.

Schlagworte

Dienstanweisung ÖNORM Verwaltungsverordnung WeisungInventar Materialstand Prüfung KontrolleRechnungshofrohbericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090192.X06

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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