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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108Rechtssatz
Hat die bel Beh (im Beschwerdefall) selbst - offensichtlich wegen einander widersprechender Gutachten - zur Klärung von nicht näher spezifizierten Sachfragen ein weiteres Gutachten einholen wollen und erweist sich die hiezu erstattete Stellungnahme der Fakultät bloß als Äußerung, die in der Abgabe
eines objektiv nicht nachvollziehbaren Urteils besteht, ohne die Tatsachen erkennen zu lassen, auf die sich dieses Urteil gründet (zur Frage der Überbegutachtung Hinweis E 12.10.1949, 1082/48, VwSlg 1019/A und E 20.2.1984, 81/10/0098, VwSlg 11332), so hätte die Notwendigkeit der Befassung eines weiteren Gutachters bestanden (Hinweis E 25.6.1987, 83/06/0100).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel SachverständigenbeweisGutachten ErgänzungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X11Im RIS seit
04.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2017