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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Ausf dazu, daß die Berufungsbehörde (im Beschwerdefall) die Beantwortung der gemäß § 19 Abs 1 VStG rechtserheblichen Frage nach der Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, zu Recht dahin beantwortet hat, daß das geschützte Rechtsgut - nämlich die Hintanhaltung der Gefährdung des österreichischen Arbeitsmarktes durch illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften - nur geringfügig durch die inkriminierte Tätigkeit der beiden polnischen Staatsangehörigen (einmalige Reinigung eines Treibstofftanks) verletzt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090124.X05Im RIS seit
30.10.1991Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012