RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0124

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
VStG §19 Abs1;
VStG §20;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß die Berufungsbehörde (im Beschwerdefall) die Beantwortung der gemäß § 19 Abs 1 VStG rechtserheblichen Frage nach der Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, zu Recht dahin beantwortet hat, daß das geschützte Rechtsgut - nämlich die Hintanhaltung der Gefährdung des österreichischen Arbeitsmarktes durch illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften - nur geringfügig durch die inkriminierte Tätigkeit der beiden polnischen Staatsangehörigen (einmalige Reinigung eines Treibstofftanks) verletzt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090124.X05

Im RIS seit

30.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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