RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0118

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß sich die Leistungsfeststellungkommission nicht damit hätte begnügen dürfen, ihrem (nunmehr angefochtenen) Bescheid die nicht weiter objektivierten Pauschalbeurteilungen durch Vorgesetzte des Kriminalbeamten zugrunde zu legen, ohne in ausreichendem Maße zu erheben, welche objektive Bedeutung dem Vorbringen des Kriminalbeamten über seine quantitative Belastung einerseits und über die ihm erteilten Belobigungen anderseits für die Leistungsfeststellung zukam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090118.X04

Im RIS seit

30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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