RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0127

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §90;

Rechtssatz

Die rechtliche Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges iSd § 4 Abs 1 KOVG setzt voraus, daß der Kausalzusammenhang in medizinisch-naturwissenschaftlichem Sinn in dem durch § 90 KOVG geregelten Verfahren geklärt wird und allenfalls strittige Tatsachen im Zusammenhang mit der Wehrdienstleistung bzw dem schädigenden Ereignis und der Krankheitsgeschichte von der Beh ermittelt und festgestellt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090127.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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