Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108Rechtssatz
Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem § 3 DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X04Im RIS seit
04.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2017