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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis des VfGH vom 8.3.1991, G 227-231/90 ua, ist § 73 Abs 2 vierter Satz MOG 1985 idF 1988/330 im vorliegenden Rechtsfall nicht mehr anzuwenden. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist daher so vorzugehen, als ob bei dessen Erlassung die aufgehobene Bestimmung nicht mehr dem Rechtsbestand angehört hätte (Hinweis
E 5.4.1991, 90/17/0011, 90/17/0012;
E 5.4.1991, 90/17/0031-0034).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170502.X01Im RIS seit
11.07.2001