RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1991
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §13a Z3;
AuslBG LandeshöchstzahlenV 1991;

Rechtssatz

Der VwGH hegt gegen die auf Grund des § 13a Z 3 AuslBG ergangene Verordnung des BMAS, mit der für das Jahr 1991 Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt worden sind (BGBl 1990/754), keine Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090085.X01

Im RIS seit

30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten