RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0055

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf die rechtskräftige Bestrafung des Besch (im Beschwerdefall ist dieser Geschäftsführer einer KG, die zwei Hotels betreibt) nach dem AuslBG innerhalb der letzten fünf Jahre reicht wegen der im Hotelgewerbe und Gastgewerbe häufigen nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Verwendung ausländischer Arbeitnehmer für sich allein nicht aus, die Funktionstauglichkeit des betriebsinternen Kontrollsystems des Besch zu erschüttern.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090055.X04

Im RIS seit

30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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