RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0131

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1 Z2;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 45 Abs 1 Z 2 VStG ermächtigt die Verwaltungsstrafbehörden nicht, die Einstellung eines Strafverfahrens wegen der Schwierigkeiten der richtigen Bezeichnung jener (juristischen) Person, die als Arbeitgeber in Betracht kommt, zu verfügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090131.X04

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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