Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0028 3Stammrechtssatz
Bei der ein Gesamturteil (Gesamtwerturteil) darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber zunächst den Dienstbehörden (§ 87 Abs 1 BDG 1979) und in der Folge den unabhängigen Leistungsfeststellungskommissionen (§ 87 Abs 3 BDG 1979) anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090118.X03Im RIS seit
30.10.1991