RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0085

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 AuslBG gegeben sind, kommt der Frage der Ersatzkraftstellung wesentliche Bedeutung zu, weil hinsichtlich der Prüfung der Arbeitsmarktlage im § 4b AuslBG festgelegt ist, daß die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung dann zuläßt, wenn für den zu besetzenden Arbeitsplatz keine der im § 4b Z 1 bis 3 AuslBG genannten Personen vermittelt werden können

(Hinweis E 26.6.1991, 91/09/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090085.X02

Im RIS seit

30.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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