RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 4

Stammrechtssatz

Bei einander widersprechenden Gutachten eines amtlichen und eines nichtamtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern allein der "innere Wahrheitswert" der Gutachten den Ausschlag geben (Hinweis E 30.1.1950, 2077/49, VwSlg 1213 A/1950).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X09

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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