RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1991
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1988/231;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0062 3

Stammrechtssatz

Nur derjenige nimmt im Bundesgebiet die Arbeitsleistung eines betriebsentsandten Ausländers im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG in Anspruch, dem sie der ausländische Arbeitgeber zur Erfüllung einer ihn gegenüber dem inländischen Nutznießer treffenden rechtlichen Verpflichtung zur Verfügung stellt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Einsatz betriebsentsandter Ausländer als Erfüllungsgehilfen ihres ausländischen Arbeitgebers erfolgt, um dessen Verpflichtung aus einem Werkvertrag gegenüber dem inländischen Besteller zu erfüllen (in diesem Sinn die bisher von der Judikatur dem § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG unterstellten Sachverhalte; Hinweis E 13.12.1990, 90/09/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090111.X03

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten