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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0108Rechtssatz
Aus dem E des VwGH vom 5.2.1976, 1891/75, VwSlg 8982/A ist nicht abzuleiten, daß dem Objekt der Unterschutzstellung eine "überragende" Bedeutung zukommen muß, sondern nur, daß einem solchen Objekt eine durch die Meinung der Fachwelt qualifizierte Bedeutung zukommen muß, auf Grund derer die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Frage hat die Beh als Rechtsfrage für sich allein und unabhängig von den dazu geäußerten Meinungen der Sachverständigen zu lösen (Hinweis E 14.9.1981, 81/12/0052, VwSlg 10532/A).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090047.X17Im RIS seit
04.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2017