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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Aus § 5 Abs 1 KflG, wonach die darin genannten Behörden und Körperschaften vor Erteilung der Konzession bei sonstiger Nichtigkeit zu hören sind, kann nicht geschlossen werden, es sei auch ein Bescheid, mit dem - wie im Beschwerdefall - die Konzession verweigert wurde, wegen Nichtanhörung dieser Stellen mit Nichtigkeit bedroht.
Schlagworte
Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030242.X03Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2009