RS Vwgh 1991/10/30 90/03/0242

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Veröffentlicht am 30.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §68 Abs4 litd;
KflG 1952 §5 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Aus § 5 Abs 1 KflG, wonach die darin genannten Behörden und Körperschaften vor Erteilung der Konzession bei sonstiger Nichtigkeit zu hören sind, kann nicht geschlossen werden, es sei auch ein Bescheid, mit dem - wie im Beschwerdefall - die Konzession verweigert wurde, wegen Nichtanhörung dieser Stellen mit Nichtigkeit bedroht.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030242.X03

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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