Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KOVG 1957 §64 Abs2;Rechtssatz
Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Opferfürsorgegesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei GebührenfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090186.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2011