RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0150

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß sowohl Veräußerer als auch Erwerber am Erwerbsvorgang gleichermaßen wesentlich beteiligt sind, erlaubt eine Gleichbehandlung auch im Bereich des § 4 Abs 2 GrEStG 1955.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160150.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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