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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß sich der Bf - auch unter Bedachtnahme auf seinen Beruf als Arzt und die von ihm als veranlangtem Steuerpflichtigen zu erwartenden Kenntnisse - bei der behaupteten Postaufgabe des Vorlageantrages als nicht bescheinigte Sendung und durch die Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens dieses Antrages beim FinA nach Rückkehr vom Urlaub bereits auffallend sorglos verhalten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160148.X07Im RIS seit
20.08.2001