RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0148

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §308 Abs1 idF 1987/312;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß sich der Bf - auch unter Bedachtnahme auf seinen Beruf als Arzt und die von ihm als veranlangtem Steuerpflichtigen zu erwartenden Kenntnisse - bei der behaupteten Postaufgabe des Vorlageantrages als nicht bescheinigte Sendung und durch die Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens dieses Antrages beim FinA nach Rückkehr vom Urlaub bereits auffallend sorglos verhalten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160148.X07

Im RIS seit

20.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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