RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0148

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0154 4

Stammrechtssatz

Es bedarf keines VS iSd § 13 VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160148.X03

Im RIS seit

20.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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