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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Den AbgPfl trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn ein außergewöhnlicher oder in seiner Entstehung und seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum AuslandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140049.X04Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020