RS Vwgh 1991/11/5 91/14/0049

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §119 Abs1

Rechtssatz

Den AbgPfl trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn ein außergewöhnlicher oder in seiner Entstehung und seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140049.X04

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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