RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zweifel an der Person des Einschreiters müssen sich aus dem Inhalt des Schriftsatzes selbst ergeben, nicht im Hinblick auf daraus nicht erkennbare frühere Verfahrenshandlungen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040137.X02

Im RIS seit

05.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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