RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0154

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0035 E 15. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff des Handels im Sinne der Gewerbeordnung 1973 ist die auf den Warenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsmitgliedern gerichtete, gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit zu verstehen, wobei bereits dem Erwerb der Ware der Zweck, diese an andere Wirtschaftsglieder weiterzugeben, zu Grunde liegen muss (Hinweis E 10.4.1984, 83/04/0308, VwSlg 11400 A/1984).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040154.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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