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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Sofern die Beschwerdeführerin Verletzung des Parteiengehörs mit dem Vorbringen geltend macht, sie hätte, wenn sie die belangte Behörde davon in Kenntnis gesetzt hätte, daß ihrer Ansicht nach § 18 Abs 5 OÖ ROG einer Genehmigung iSd
§ 77 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 entgegenstünde, auf ihr in Ansehung des seinerzeit vorgesehenen Lärmschutzdammes bereits baubehördlich genehmigtes Projekt zurückgreifen können, so erweist sich diese Rüge schon deshalb nicht als entscheidungsrelevant, da es sich bei einer derartigen Vorgangsweise um eine wesentliche und daher im Berufungsverfahren unzulässige Projektsänderung gehandelt hätte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040117.X04Im RIS seit
27.11.2000