RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0151

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

FGO §2 Abs1;
HKG 1946 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0035 2

Stammrechtssatz

Bei gesetzeskonformer Auslegung (§ 32 HKG) hat

§ 2 Abs 1 Fachgruppenordnung nicht den Inhalt, daß Fachverbände unmittelbar durch diese Bestimmung errichtet werden. Es bedarf vielmehr eines weiteren Errichtungsaktes durch die Bundeskammer. Der Verordnungsgeber ist durch § 32 HKG lediglich ermächtigt, den bei Errichtung von Fachgruppen und Fachverbänden einzuhaltenden Verfahrensgang festzulegen. Daß sich der Verordnungsgeber der Fachgruppenordnung dieser Beschränkung bewußt war, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2 Abs 1 Fachgruppenordnung (Stammfassung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040151.X01

Im RIS seit

05.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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