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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040165.X05Im RIS seit
05.11.1991Zuletzt aktualisiert am
28.10.2011