RS Vwgh 1991/11/6 90/13/0282

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0283

Rechtssatz

Die Erzielung von Verlusten aus der beruflichen Tätigkeit stellt für sich allein, auch wenn ihre Ursache in einem äußeren, vom Abgabepflichtigen nicht beeinflußbaren Ereignis gelegen ist, keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs 1 BAO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130282.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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