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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0283Rechtssatz
Die Erzielung von Verlusten aus der beruflichen Tätigkeit stellt für sich allein, auch wenn ihre Ursache in einem äußeren, vom Abgabepflichtigen nicht beeinflußbaren Ereignis gelegen ist, keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs 1 BAO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130282.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011