RS Vwgh 1991/11/6 90/13/0282

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0283

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0060 4

Stammrechtssatz

Die Notwendigkeit, Vermögenswerte - und sei es auch Grundvermögen -

zur Steuerzahlung heranzuziehen, läßt die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 19.9.1956, 333/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130282.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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