RS Vwgh 1991/11/6 89/13/0093

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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Index

21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
GmbHG §6;
GmbHG §61 Abs2;
GmbHG §63;
GmbHG §6a;

Rechtssatz

Zahlungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG 1972 dar. Dabei wird einkommensteuerlich nicht differenziert, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge durch Verluste der Gesellschaft verloren geht, ob er spätere Einlagen tätigt oder ob er Schulden der Gesellschaft bezahlt, ohne sich an ihr regressieren zu können. Hiebei handelt es sich immer um Kapitalanlagen, deren Verlust oder mangelnde Realiserungsmöglichkeit einkommensteuerlich ebenso wenig Berücksichtigung finden wie etwa die Wertminderung von Aktien im Privatvermögen oder die Uneinbringlichkeit privater Geldforderungen (Hinweis E 5.7.1988, 85/14/0111; E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130093.X06

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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