RS Vwgh 1991/11/7 91/06/0082

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Veröffentlicht am 07.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/06/0094

Rechtssatz

Beteiligter ist, wer an einer Verwaltungssache "weniger" als rechtlich geschützte Interessen hat. Dies ist zB dann anzunehmen, wenn eine Person im Verfahren bloß "anzuhören" ist, ohne daß nach der Absicht des Gesetzgebers daraus zu schließen ist, daß dieses Anhörungsrecht einen Anspruch auf

Berücksichtigung bestimmter Interessen einräumt (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 05te Aufl, Randziffer 128).

Schlagworte

Beteiligter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060082.X02

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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