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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/06/0094Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0011 E 13. Februar 1984 RS 2Stammrechtssatz
Durch eine Bestimmung, welche nur ein Anhörungsrecht einräumt, wird der Anzuhörende wohl zum Beteiligten iSd § 8 AVG, nicht aber zur Partei des Verfahrens (Hinweis auf E vom 14.9.197, 1169/69).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060082.X04Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010