RS Vwgh 1991/11/8 91/18/0240

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Veröffentlicht am 08.11.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;
StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;

Beachte

Der Beschwerdefall 91/02/0116 wurde am 29.1.1992 im gleichen Sinn erledigt.

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1

Stammrechtssatz

Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180240.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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