RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0100

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §13 Abs5;

Rechtssatz

Da § 13 Abs 5 Stmk NatSchG 1976 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ausdrücklich "für bestimmte Flächen" vorsieht, ist im Spruch des Bescheides die Fläche, für die die Bewilligung erteilt wird, und hinsichtlich der die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer vorliegen muß, bestimmt zu bezeichnen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100100.X03

Im RIS seit

11.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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