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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da § 13 Abs 5 Stmk NatSchG 1976 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ausdrücklich "für bestimmte Flächen" vorsieht, ist im Spruch des Bescheides die Fläche, für die die Bewilligung erteilt wird, und hinsichtlich der die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer vorliegen muß, bestimmt zu bezeichnen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100100.X03Im RIS seit
11.11.1991Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010