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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Die Feststellung, ein Hackstock für Fleischwaren habe tiefe Rillen und Zerfurchungen, sodaß sich die Zwischenräume kaum mehr reinigen lassen, erlaubt noch nicht den Schluß, der Zustand habe notwendig eine hygienisch nachteilige Beeinflussung der Fleischwaren zur Folge gehabt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100026.X04Im RIS seit
11.11.1991