RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0026

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Die Feststellung, ein Hackstock für Fleischwaren habe tiefe Rillen und Zerfurchungen, sodaß sich die Zwischenräume kaum mehr reinigen lassen, erlaubt noch nicht den Schluß, der Zustand habe notwendig eine hygienisch nachteilige Beeinflussung der Fleischwaren zur Folge gehabt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100026.X04

Im RIS seit

11.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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